Das duale System in der Schweiz ist die staatskirchenrechtliche Struktur mit der Legislative (= den Kirchgemeinden und Synoden) und der Exekutive (= Kirchenpflege und Synodalrat) einerseits und dem innerkirchlichen Bereich mit Bistum und Pfarreien anderseits. Während sich Kantonalkirche und Kirchgemeinden in erster Linie mit verwaltungs- und finanzrechtlichen Aufgaben befassen, gestalten Generalvikariat und Pfarreien das religiös-kirchliche Leben.
Das Gesetz über das katholische Kirchenwesen vom 7. Juli 1963 fasste erstmals die ganze römisch-katholische Bevölkerung des Kantons Zürich in der römisch-katholischen Körperschaft zusammen und bildet bis heute die Grundlage für die Aufteilung des Kantonsgebiets in Kirchgemeinden.
Kirchgemeinde
Die Kirchgemeinde schafft die finanziellen und personellen Voraussetzungen für die Entfaltung des kirchlichen Lebens. Sie erfüllt örtliche und regionale Aufgaben, die nicht ausdrücklich einem übergeordneten Verband übertragen sind. Dabei berücksichtigt sie die von Synode und Synodalrat erlassenen Richtlinien und Verordnungen. Die Kirchenpflege unterstützt die Seelsorgerinnen und Seelsorger und deren Mitarbeiterteam in der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die katholische Kirchgemeinde ist, wie die politische- oder Schul-Gemeinde, eine Gebietskörperschaft, die innerhalb der verfassungs- und gesetzmässigen Schranken ihre Angelegenheiten selbst ordnet. Sie tut dies über ihre Organe: Kirchgemeindeversammlung, die Kirchenpflege und die Rechnungsprüfungskommission.
Die Kirchenpflege wird durch die Kirchgemeindeversammlung bestellt. Sie trägt zudem die Hauptverantwortung für die Verwaltung der Kirchgemeinde. Die Kirchenpflege besitzt ihren eigenen, selbständigen Kompetenzbereich. Die von der Kirchgemeindeversammlung im Rahmen ihrer Kompetenz gefällten Entscheidungen sind für die kirchlichen Behörden verbindlich.
Organigramm Kirchgemeinde vom 3. Dezember 2022
Leitbild Kirchgemeinde Rickenbach-Seuzach
Kirchgemeindeordnung vom 29. November 2018
Geschäftsordnung vom 11. März 2010