Die Kirchenpflege wird durch die Kirchgemeindeversammlung bestellt. Sie trägt die Hauptverantwortung für die Verwaltung der Kirchgemeinde. Die Kirchenpflege besitzt ihren eigenen, selbständigen Kompetenzbereich. Die von der Kirchgemeindeversammlung im Rahmen ihrer Kompetenz gefällten Entscheidungen sind für die kirchlichen Behörden verbindlich.